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Wirtschaftsrecht
01.09.2009
Wirtschaftsrecht
: Wesentliche Bestimmungen des ARUG in Kraft

Am 1.9.2009 sind wesentliche Bestimmungen des ARUG in Kraft getreten. So erhalten Aktionäre börsennotierter Gesellschaften künftig mehr Informationen aus dem Unternehmen: Die Gesellschaften müssen in Zukunft alle für die Hauptversammlung relevanten Unterlagen auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Zudem können Aktionäre aktiv an der Hauptversammlung teilnehmen - per Online-Zuschaltung, Stimmabgabe per Briefwahl oder auf elektronischem Weg. Zudem soll das Gesetz missbräuchliche Klagen so genannter „räuberischer Aktionäre" bekämpfen, die lediglich die Unternehmenspolitik stören wollen.
Hinweis der Redaktion: Vgl. dazu demnächst den Beitrag von Drinhausen

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