BGH: Werthaltigkeit der Forderung eines Schuldners, gegen die ein Gläubiger die Aufrechnung erklärt
Die Forderung eines Schuldners, gegen die ein Gläubiger die Aufrechnung erklärt, wird regelmäßig erst dann werthaltig, wenn der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung erbringt; auf den Zeitpunkt der Rechnungstellung kommt es nicht an.
BGH, Urteil vom 14.2.2013 – IX ZR 94/12