BGH: Wert der Klage eines Gesellschafters einer Personen- oder Personenhandelsgesellschaft gegen einen Ausschließungsbeschluss
Mit Beschluss vom 4.11.2014 - II ZB 15/13 - hat der BGH entschieden: Wird ein mit der Geschäftsführung beauftragter, am Gesellschaftsvermögen aber nicht beteiligter Gesellschafter einer Personen- oder Personenhandelsgesellschaft (hier: eine Komplementär-GmbH) aus der Gesellschaft ausgeschlossen, richtet sich das der Bewertung nach §§ 3 ff. ZPO zugrunde zu legende wirtschaftliche Interesse dieses Gesellschafters an der Nichtigerklärung des Ausschließungsbeschlusses der Gesellschaft nach dem Wert der ihm nach den vertraglichen Vereinbarungen zu-stehenden Vergütungen (hier: Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung).