OLG Oldenburg : Werbung mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zulässig
Das OLG Oldenburg hat es einem Händler mit Urteil vom 31.7.2015 – 6 U 64/15 – gestattet, mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zu werben. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – so der 6. Senat – sei die Werbung mit einem Testergebnis zulässig,wenn der Verbraucher deutlich auf die Fundstelle hingewiesen werde und leicht auf das Testergebnis zugreifen könne. Ein leichter Zugriff sei grundsätzlich auch auf ein im Internet veröffentlichtes Testergebnis möglich. Das Internet sei in weiten Bevölkerungskreisen verbreitet. Ihm komme eine immer größere gesellschaftliche Bedeutung zu. Ein Verbraucher könne sich selbst dann ohne große Mühe Zugang zum Internet verschaffen, wenn er über keinen eigenen Anschluss verfüge. Ihm werde dabei nicht mehr abverlangt, als wenn er sich ein in einer Zeitschrift veröffentlichtes Testergebnis besorgen müsste.
(PM OLG Oldenburg vom 10.8.2015)
Die Entscheidung ist rechtskräftig.