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Wirtschaftsrecht
17.09.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Werbung mit der Angabe „ohne 19% Mehrwertsteuer"

Mit Urteil vom 31.3.2010 - I ZR 75/08 - hat der BGH entschieden: Eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" beeinflusst Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise i. S. von §§ 3, 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.

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