BGH: Werbung mit Gratiseinkauf keine unsachliche Beeinflussung
Mit Urteil vom 22.1.2009 - I ZR 31/06 - hat der BGH entschieden: Die Werbung, jeder 100. Kunde erhalte seinen Einkauf gratis, stellt keine unangemessene unsachliche Beeinflussung des Durchschnittsverbrauchers dar, weil die Rationalität seiner Kaufentscheidung auch dann nicht völlig in den Hintergrund tritt, wenn er im Hinblick auf die angekündigte Chance eines Gratiseinkaufs möglichst viel einkauft.