BGH: Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in der Presse - Unser wichtigstes Cigarettenpapier
Mit Urteil vom 18.11.2010 - I ZR 137/09 - hat der BGH entschieden: Das Verbot, für Tabakerzeugnisse in der Presse zu werben, gilt auch für Anzeigen, in denen sich ein Zigarettenhersteller unter Bezugnahme auf seine Produkte als verantwortungsbewusstes Unternehmen darstellt, ohne direkt für den Absatz seiner Produkte zu werben.