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Wirtschaftsrecht
05.04.2012
Wirtschaftsrecht
VG Stuttgart: Werbeaktion als unerlaubtes Glücksspiel?

Mit Urteil vom 15.3.2012 - 4 K 4251/11 - hat das VG Stuttgart entschieden: Die Teilnahme an einem Gewinnspiel, das lediglich den Abschluss eines Kaufs voraussetzt und kein zusätzliches Vermögensopfer erfordert, erfolgt unentgeltlich und ist daher kein Glücksspiel i.S. d. § 3 GlüStV

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