LG Frankfurt: Wella AG - Minderheitsaktionäre erhalten Nachzahlung
Aktionäre, die im Zuge der Übernahme der Wella AG durch Procter & Gamble eine Abfindung von EUR 72,36 erhalten haben, können mit einer Nachzahlung rechnen. Dies hat das LG Frankfurt in der am 18.8.2010 veröffentlichten Entscheidung (Aktenzeichen 3-5 O 73/04) entschieden. P&G muss statt der angebotenen EUR 72,36 nunmehr EUR 89,83 je Vorzugsaktie und EUR 89,32 je Stammaktie zahlen. Ebenfalls wurde die jährlich zu zahlende Ausgleichszahlung von EUR 3,81 auf EUR 4,54 für die Stammaktien und EUR 4,56 für die Vorzugsaktien erhöht.
(PM Dreier Riedel Rechtsanwälte vom 18.8.2010)