EuGH: Weiterverkauf „gebrauchter" Softwarelizenzen ist zulässig
Mit Urteil vom 3.7.2012 - Rs. C-128/11 - hat der EuGH entschieden: Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner „gebrauchten" Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen. Das ausschließliche Recht zur Verbreitung einer derart lizenzierten Programmkopie erschöpft sich mit dem Erstverkauf.
(PM EuGH vom 3.7.2012)