OLG Frankfurt: Weisungsunabhängigkeit des Vorstands – Heilungsvoraussetzungen bei zunächst unzulässiger Vertretung der AG
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 17.8.2011 – 13 U 100/10 – entschieden: Der unternehmerische Ermessensspielraum des AG-Vorstands erlaubt ein Handeln gegen die Interessen eines (Haupt-)Aktionärs der AG. Erklärt im Laufe des Prozesses der AG gegen einen vormaligen Vorstand des Aufsichtsrats, er – der Aufsichtsrat – trete in den Prozess ein und genehmige die bisherige Prozessführung durch den Vorstand, ist der Vertretungsmangel geheilt.