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Wirtschaftsrecht
17.09.2013
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: „Weideochse vom Limpurger Rind" wird geschützt

Die EU-Kommission hat den „Weideochsen vom Limpurger Rind" in die Liste der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) aufgenommen. Damit kann Fleisch vom „Limpurger Rind" aus dem Vorland der Schwäbischen Alb in Baden-Württemberg mit dieser geschützten Ursprungsbezeichnung gekennzeichnet werden. Der Name wird der Liste der mehr als 1100 Produkte hinzugefügt, die aufgrund der Gesetzgebung über den Schutz von geografischen Angaben, Ursprungsbezeichnungen und traditionellen Spezialitäten schon geschützt sind.


(PM EU-Kommission vom 17.9.2013)

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