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Wirtschaftsrecht
12.01.2016
Wirtschaftsrecht
Bundesregierung: Warnhinweise auf Zigarettenpackungen

In Zukunft sollen zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten-und Drehtabakpackungen für Warnbilder und zusätzliche Hinweise bedruckt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (18/7218) vor. Damit soll die europäische Tabakprodukt-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Neben den neuen Text-Bild-Warnhinweisen soll auch das Überdecken des Tabakgeschmacks durch Aromen unterbunden werden. Um Fälschungen vorzubeugen, sollen Verpackungen künftig ein individuelles Erkennungs- sowie ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen.

(hib-Meldung vom 12.1.2016)

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