EU-Parlament: Votum für optionales europäisches Vertragsrecht
Mit großer Mehrheit (521 Stimmen dafür, 145 dagegen bei 8 Enthaltungen) hat sich das Plenum des EU-Parlaments am 8. Juni 2011 für eine europäische Vertragsrechtsverordnung ausgesprochen, die neben die bestehenden nationalen Vertragsrechtssysteme treten soll. Wie schon Berichterstatterin Wallis gefordert hatte, soll als Ergänzung zu dem optionalen Instrument ein Katalog von Definitionen der Rechtsbegriffe („Toolbox") entstehen, um die Kohärenz künftiger EU-Rechtsvorschriften zum Vertragsrecht zu gewährleisten. Die Abgeordneten regen des Weiteren an, europäische Standardver-tragsmuster in allen EU-Sprachen verbunden mit einem alternativen Online-Streitbeilegungssystem zu schaffen. Bereits im Oktober 2011 will die Kommission einen ersten Legislativvorschlag vorlegen, erklärte Justizkommissarin Reding am 3. Juni 2011 in Leuven. Reding ging in ihrer Rede auf vier Kernpunkte des zukünftigen Vertragsrechtsinstruments ein. So soll das optionale Instrument nur Anwen-dung finden, wenn beide Parteien das ausdrücklich festlegen. Weiterhin soll es Regelungen bezüglich Software und digitaler Inhalte im Internet („digital content") enthalten. In Verträgen zwischen Unternehmen sollen insbesondere die KMU durch eine Kontrolle missbräuchlicher Klauseln geschützt werden. Schließlich wird das optionale Instrument zunächst auf den grenzüberschreitenden Handel be-grenzt. Der Vorschlag werde es den Mitgliedstaaten freistellen, die Regelung auch auf den innerstaatlichen Handel auszuweiten. Der DAV begrüßt die Einführung des optionalen Instruments in seiner Stellungnahme 3/2011 (s. EiÜ 15/11, 17/11).
(EU-Information DAV Brüssel vom 10.6.2011)