BGH: Vorzeitige Wiederbestellung von AG-Vorstandsmitgliedern ist grundsätzlich zulässig
Der BGH hat mit Urteil vom 17.7.2012 - II ZR 55/11 - entschieden: Die Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds für (höchstens) fünf Jahre nach ein-verständlicher Amtsniederlegung früher als ein Jahr vor Ablauf der ursprünglichen Bestelldauer ist grundsätzlich zulässig und stellt auch dann, wenn für diese Vorge-hensweise keine besonderen Gründe gegeben sind, keine unzulässige Umgehung des § 84 Abs. 1 S. 3 AktG dar.