BGH: Vorzeitige Kündigung eines DSL-Vertrags
Mit Urteil v. 11.11.2010 - II ZR 57/10 - hat der BGH entschieden: Der Inhaber eines DSL-Anschlusses hat kein Recht zur Kündigung des mit dem Telekommunikationsunternehmen geschlossenen Vertrags vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, wenn er an einen Ort umzieht, an dem keine Leitungen verlegt sind, die die Nutzung der DSL-Technik zulassen.