BGH: Vorwurf des Marktmachtmissbrauchs gegenüber Soda-Club bestätigt
Der Kartellsenat des BGH hat in dem am 4.3.2008- KVR 21/07 - verkündeten Beschluss den Missbrauchsvorwurf des BKartA gegen den Anbieter von Soda-Club Besprudelungsgeräten im Wesentlichen bestätigt. Mit dem Alleinvertretungsanspruch habe Soda-Club seine beherrschende Stellung auf dem Markt der Besprudelungsanlagen ausgenutzt und den die Wettbewerber kartellrechtswidrig behindert. Soda-Club muss nun die Befüllung oder den Tausch der eigenen Zylinder durch Wettbewerber zulassen und auf diese Möglichkeit auf dem Etikett der eigenen Zylinder hinweisen.
(Quelle: PM des BGH v. 4.3.2008)