BMJ: VorstAG in Kraft getreten
Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung ist am 5.8.2009 in Kraft treten. Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass in vielen Unternehmen zu stark auf das Erreichen kurzfristiger Parameter und zu wenig auf das langfristige Wohlergehen geachtet wurde. Die Neuregelung sorgt bei der Managervergütung für langfristige Verhaltensanreize und stellt sicher, dass auch in Vorstandsetagen mit Augenmaß vergütet wird. Auch wird es künftig leichter möglich sein, Gehälter bei einer Verschlechterung der Lage des Unternehmens zu kürzen.
(Quelle: PM BMJ vom 3.8.2009)
Hinweis der Redaktion: Das Thema Vorstandsvergütung bildet den inhaltlichen Schwerpunkt des Ressorts Wirtschaftsrecht in Heft 32 des "Betriebs-Berater".