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Wirtschaftsrecht
15.11.2010
Wirtschaftsrecht
OLG Brandenburg: Vorsicht Garantiefalle (Entscheidungsreport)

OLG Brandenburg, Urteil vom 1.9.2010 - 4 U 9/10

Zum Entscheidungsreport

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Leitsatz (nicht amtlich)

Mit der Erklärung, dass die Kaufsache absolut unfallfrei sei und „in der Außenhaut weder Beulen, Dellen noch sonst was" aufweise, bringt der Verkäufer zum Ausdruck, dass sich der Käufer hierauf ohne jede Einschränkung verlassen kann. Daher ist in diesem Fall über die bloße Beschaffenheitsvereinbarung hinaus sogar von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 Abs. 1 BGB auszugehen.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von 
Silke Hesse, Maître en droit (Tours), RAin, Hogan Lovells, München

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