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Wirtschaftsrecht
16.11.2010
Wirtschaftsrecht
BR: Vorschlag für eine Verordnung des EU-Parlaments und des Rates über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps

 Der Bundesrat hat in seiner 876. Sitzung am 5.11.2010 dem vorliegenden Vorschlag zugestimmt, da einheitliche Regulierungsstandards und ein abgestimmter aufsichtsrechtlicher Vollzug notwendig sind, um zukünftigen Finanzkrisen wirksam entgegentreten zu können. Das deutsche Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte enthält zukunftsweisende Regelungen, die sowohl den Schutz vor spekulativen Missbräuchen, als auch die praktische Handhabbarkeit in ausgewogener Weise austarieren. Eine Ergänzung des Verordnungsvorschlags erachtet der Bundesrat daher zu folgenden Punkten als notwendig: – Ausnahme vom Leerverkaufsverbot bei untertägiger Abwicklung entsprechend der Regelung in § 30h Abs. 1 S. 4 WpHG. – Ausnahme vom Leerverkaufsverbot für Festpreisgeschäfte entsprechend § 30h Abs. 2 S. 2 WpHG. Dass der Vorschlag die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) zur Sicherstellung eines abgestimmten aufsichtsrechtlichen Vollzugs in eng begrenzten Ausnahmesituationen ermächtigt, Maßnahmen zu treffen, die den Zuständigkeitsbereich der nationalen Aufsichtsbehörden berühren, erachtet der Bundesrat als sachgerecht.
(BR-Drucks. 562/10)

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