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Wirtschaftsrecht
01.03.2008
Wirtschaftsrecht
EU: Vorschlag für eine Mediationsrichtlinie beschlossen

Der Europäische Rat der Justizministerinnen und -minister hat am 28.2.2008 in Brüssel den Vorschlag für eine „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen" beschlossen (sog. Mediationsrichtlinie). Die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten durch Mediation wird damit in der Europäischen Union attraktiver.

Die Richtlinie gilt nur in grenzüberschreitenden Streitigkeiten, also für Mediationen, bei denen die Konfliktparteien ihren gewöhnlichen Aufenthalt in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten haben, oder aber wenn nach einer im Inland erfolgten Mediation später ein Gericht in einem anderen Mitgliedsstaat angerufen wird. Sie strebt, wie es ihr Name schon sagt, keine umfassende Regelung der Mediation an. Neben einer Definition für den Begriff der Mediation und des Mediators und allgemeinen Aussagen zur Sicherung von Qualitätsstandards macht sie Vorgaben für die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, für die Vertraulichkeit der Mediation und für den Ablauf von Verjährungsfristen während der Mediation. Die Richtlinie fördert die Mediation für den Fall eines erfolgreichen Verlaufs und verhindert Nachteile im Falle eines Scheiterns.

Mit einem Inkrafttreten der Richtlinie bis Mitte 2008 ist zu rechnen, da das Europäische Parlament bereits signalisiert hat, dass es der Einigung des Rates zustimmen wird. Nach ihrem Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die Richtlinie in das jeweilige nationale Recht umzusetzen. Dabei ist es den Mitgliedstaaten freigestellt, die Bestimmungen auch auf innerstaatliche Mediationsverfahren anzuwenden.

(Quelle: PM des BMJ vom 28.2.2008)

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