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Wirtschaftsrecht
09.12.2010
Wirtschaftsrecht
EU-Kommision: Vorschlag für Verordnung gegen Marktmissbrauch im Energiehandel

Mit klaren Regeln will die EU-Kommission künftig Missbrauch und Insider-Handel auf den Energiemärkten einen Riegel vorschieben. Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, die für mehr Transparenz auf den Energiemärkten sorgen soll.

Großhandelsmärkte, auf denen Energie erzeugende Unternehmen und Händler mit Gas und Strom handeln, sind für die Endkundenpreise von entscheidender Bedeutung. Die Marktpreise reagieren hier sehr empfindlich auf die Verfügbarkeit von Produktions- und Transportkapazitäten. Da Strom nicht im industriellen Maßstab gespeichert werden kann, können die Preise leicht beeinflusst werden, indem ein falscher Eindruck zur Verfügbarkeit geschaffen oder die tatsächliche Produktion gedrosselt wird. 

Die neuen Regeln sollen daher sicherstellen, dass Händler keine Insider-Informationen verwenden können, um daraus Nutzen für ihre Transaktionen zu ziehen. Marktmanipulationen sollen verhindert werden. Die neuen Regeln verbieten die Nutzung von Insider-Informationen bei An- und Verkäufen auf Energiegroßhandelsmärkten, Transaktionen, die falsche oder irreführende Signale für Angebot, Nachfrage oder Preis der auf den Energiegroßhandelsmärkten gehandelten Produkte geben und die Verbreitung von Falschnachrichten oder Gerüchten, die irreführende Signale für diese Produkte geben. Für die Marktüberwachung zur Feststellung möglicher Missbrauchsfälle wird die Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zuständig sein. Bei komplexen grenzübergreifenden Fällen soll die Agentur ACER die notwendigen Untersuchungen koordinieren. Sanktionen werden von den nationalen Regulierungsbehörden in den Mitgliedstaaten durchgesetzt.

(PM EU-Kommission v. 8.12.21010)

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