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Wirtschaftsrecht
22.07.2009
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Vorschläge für Wettbewerb bei Autokauf und Kundendienst

Die Europäische Kommission hat erste Vorschläge für den künftigen Wettbewerb im Auto-Handel und bei Kfz-Werkstätten vorgelegt. Dabei geht es um die Zeit nach dem Auslaufen der Gruppenfreistellungsverordnung Ende Mai 2010. Die Kommission schlägt eine unterschiedliche Behandlung des Primärmarkts für den Verkauf von Neuwagen einerseits und des Anschlussmarkts (Kundendienst und Instandsetzung) andererseits vor. Beim Verkauf von Neuwagen sieht sie EU keine nennenswerten Wettbewerbsprobleme. Deshalb können hier die Sonderregeln für den Kfz-Bereich aus Sicht der Kommission nach einer Übergangszeit fallen. Die allgemeinen Regeln für vertikale Wettbewerbsbeschränkungen (d. h. Vereinbarungen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Ebenen der Produktions- und Vertriebskette) reichen hier aus. Bei Kundendienst und Instandsetzung hingegen ist der Wettbewerb weniger stark ausgeprägt und muss deshalb weiter geregelt werden. Auf den Bereich entfallen rund 40 % der Kfz-Kosten der Verbraucher.

Betroffene können sich zu den am 22.7.2009 präsentierten Optionen bis zum 25.9. 2009 äußern und ihre Stellungnahmen per Maill senden.

(Quelle: PM EU-Kommission vom 22.7.2009)

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