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Wirtschaftsrecht
18.02.2013
Wirtschaftsrecht
Regierungskommission DCGK: Vorschläge für Kodexänderungen 2013 veröffentlicht

Am 5.2.2013 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die im Verlauf des Januar abgestimmten Formulierungsvorschläge für Änderungen am Kodex für börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften auf der Kodex-Website (www.corporate-governancecode. de) veröffentlicht und umfassend erläutert. Die interessierte Öffentlichkeit ist bis zum 15.3.2013 eingeladen, die vorgeschlagenen Kodexanpassungen schriftlich zu kommentieren. Die Regierungskommission schlägt u. a. Anpassungen im Kapitel 4.2 „Vorstand – Zusammensetzung und Vergütung“ vor, die – ohne in die unternehmensspezifisch festzulegenden Methoden und Systeme der Vorstandsvergütungen einzugreifen – vor allem zu mehr Transparenz und einer besseren Vergleichbarkeit bereits heute verfügbarer Angaben führen sollen. Im Einzelnen empfiehlt die Kommission, dass die individuellen Vergütungen in ihrem Gesamtbetrag und auch ihren einzelnen Vergütungsteilen nach oben begrenzt sein sollen. Die systemimmanenten und die individuellen Obergrenzen soll der Aufsichtsrat weiterhin unternehmensspezifisch festlegen (4.2.3 Abs. 2 Satz 6). Um die die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Aufsichtsratsentscheidung zu erhöhen wird vorgeschlagen, dass der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Vorstandsvergütungsstruktur die Relation zwischen der Vorstandsvergütung und der Vergütung des oberen Führungskreises und der Gesamtbelegschaft auch in ihrer zeitlichen Entwicklung berücksichtigen soll (4.2.2 Abs. 2 Satz 3). In diesem Zusammenhang soll ebenfalls die neue Empfehlung aufgenommen werden, dass der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Altersversorgungsniveau für den Vorstand definiert und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigt (4.2.3 Abs. 3). Um die Vergleichbarkeit im Zeitvergleich und zu anderen Unternehmen für den Aufsichtsrat, aber auch für die breite Öffentlichkeit zu verbessern, regt die Kommission an, die wichtigen zahlenmäßigen Informationen zur Vorstandsvergütung einheitlich aufzubereiten. Hierzu wird angeregt, die von ihr vorgeschlagenen und im Rahmen des Konsultationsverfahrens zu diskutierenden Tabellen zu verwenden (4.2.5 Abs. 3 Satz 2). Mit Blick auf einen möglichen organisatorischen Umstellungsaufwand ist die Empfehlung zu Angaben im Vergütungsbericht und die Anregung zur Verwendung der Tabellen bei den Unternehmen erst ab 2014 in Kraft zu setzen.
(PM Regierungskommission DCGK vom 5.2.2013)

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