BGH: Vorsatzanfechtung bei Begleichung einer Geldstrafe durch den Schuldner im Wissen um seine Zahlungsunfähigkeit
Der BGH hat mit Versäumnisurteil vom 10.7.2014 – IX ZR 280/13 - entschieden:
Begleicht der Schuldner im Wissen um seine Zahlungsunfähigkeit eine Geldstrafe, kann die Vorsatzanfechtung durchgreifen, wenn die Strafvollstreckungsbehörde über die ungünstige Vermögenslage des Schuldners unterrichtet ist.