BGH: Vorliegen einer die Inkongruenz begründenden Drohung mit einem Insolvenzantrag
Der BGH hat mit Urteil vom 7.3.2013 - IX ZR 216/12 - wie folgt entschieden:
a) Eine die Inkongruenz begründende Drohung mit einem Insolvenzantrag kann auch dann vorliegen, wenn die Möglichkeit eines solchen Vorgehens im Mahnschreiben nur „zwischen den Zeilen“ deutlich gemacht, aber dem Schuldner das damit verbundene Risiko klar vor Augen geführt wird.
b) Der erforderliche Zurechnungszusammenhang zwischen der Androhung des Insolvenzantrags und der angefochtenen Deckungshandlung ist gegeben, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung aus objektivierter Sicht die Wirkungen der Drohung noch angedauert haben.