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Wirtschaftsrecht
24.02.2014
Wirtschaftsrecht
BReg: Vorlagebeschluss des BVerfG mit Respekt zur Kenntnis genommen

Die Bundesregierung nimmt mit Respekt zur Kenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), die Frage, ob die Europäische Zentralbank mit der Verwirklichung eines von ihr angekündigten OMT-Programms ihre vertraglichen Kompetenzen überschreiten würde, dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt hat. Die Europäische Zentralbank hat angekündigt, dass die Aktivierung des Programms an ein laufendes EFSF/ESM-Programm mit strenger Konditionalität und der Möglichkeit von Primärmarktkäufen geknüpft wäre. Die Bundesregierung hat in der mündlichen Verhandlung erklärt, sich die Zustimmung zu einem solchen Programm ausdrücklich vorzubehalten. Auch die Bundesregierung hat vor dem BVerfG die Auffassung vertreten, dass die von den Beschwerdeführern vorgebrachten Gesichtspunkte zu den Anleihenkaufprogrammen der Europäischen Zentralbank in die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs fallen. Die nunmehr vorgenommene Aufspaltung des Verfahrens ermöglicht es, dass einerseits zügig Rechtssicherheit zu den noch offenen Fragen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) geschaffen werden kann und andererseits die Auslegung europäischen Primärrechts durch den Europäischen Gerichtshof erfolgen kann.
(PM BMF vom 7.2.2014)

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