BGH: Vorgehen des BKartA gegen missbräuchlich überhöhte Konzessionsabgaben bestätigt
Der BGH hat eine Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt, wonach kommunale Gasversorger von neuen Wettbewerbern keine missbräuchlich überhöhten Konzessionsabgaben erheben dürfen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Mit der Entscheidung des BGH ist in einer für die Gaswirtschaft wichtigen Rechtsfrage Klarheit geschaffen worden. Kommunale Gasversorger dürfen sich unliebsame Konkurrenz nicht einfach durch überhöhte Konzessionsabgaben vom Leib halten. Damit wird der Wettbewerb in den Gasmärkten ganz im Sinne der Endverbraucher weiter gestärkt.“
(PM BKartA vom 9.11.2012)