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Wirtschaftsrecht
12.10.2009
Wirtschaftsrecht
OLG Rostock: Vorformulierte, qualifizierte Schriftformklauseln sind sittenwidrig (Entscheidungsreport)

OLG Rostock, Beschluss vom 19.5.2009 - 3 U 16/09


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Leitsatz


Eine doppelte oder qualifizierte Schriftformklausel, mit der vorgesehen wird, dass eine Abweichung von einer Schriftformklausel ebenfalls der Schriftform bedürfe, verstößt gegen  § 307 BGB und ist daher unwirksam. Sie ist intransparent und benachteiligt den Vertragspartner unangemessen, denn sie erweckt bei diesem den Eindruck, eine mündliche Abrede sei entgegen § 305 BGB unwirksam und ist deshalb geeignet, den Vertragspartner von der Durchsetzung ihm zustehender Rechte abzuhalten.

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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Walther Pielke, Syndikus CoInvest GmbH, München

Zum Entscheidungsreport

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