BGH : Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens
Mit Urteil vom 19.1.2016 - XI ZR 103/15 - hat der BGH entschieden: § 497 Abs. 1 BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung) enthält eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten, die vom Darlehensgeber infolge Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers vorzeitig gekündigt worden sind. Die Vorschrift schließt die Geltendmachung einer als Ersatz des Erfüllungsinteresses verlangten Vorfälligkeitsentschädigung aus.