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Wirtschaftsrecht
21.06.2016
Wirtschaftsrecht
BGH: Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen durch GmbH-Geschäftsführer - Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers

Der BGH hat mit Urteil vom 35.2016 - II ZR 311/14 - entschieden: Der Sozialversicherungsträger, der den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen aus § 823 Abs. 2 BGB, § 266a Abs. 1 StGB in Anspruch nimmt, trägt für den Vorsatz des Beklagten die Darlegungs- und Beweislast auch dann, wenn die objektive Pflichtwidrigkeit des beanstandeten Verhaltens feststeht.

Durch eine öffentliche Zustellung der Klageschrift, die unwirksam ist, weil ihre Voraussetzungen für das bewilligende Gericht erkennbar nicht vorgelegen haben, wird die Verjährung nicht gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt (Anschluss an BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 324).

 

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