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Wirtschaftsrecht
07.09.2010
Wirtschaftsrecht
BaFin: Vorbereitung der Abberufung von Bankaufsichtsräten

Die BaFin bereitet derzeit die Abberufung von zehn Aufsichtsräten nicht systemrelevanter Banken vor. In sechs der zehn Fälle hält die Aufsicht die gewählten Bankkontrolleure für unzuverlässig. Seit rund einem Jahr müssen Banken die Berufung von Aufsichtsräten bei der BaFin anzeigen, die diese dann auf Zuverlässigkeit und Sachkunde hin überprüfen kann.
(HB vom 1.9.2010)

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