OLG Karlsruhe: Vorbehaltlose Mängelbeseitigung durch Kfz-Verkäufer
Mit Urteil vom Urteil vom 25.11.2008 - 8 U 34/08 - entschied das OLG Karlsruhe: Lässt sich der Verkäufer eines Neuwagens vorbehaltlos auf die Beseitigung eines Sachmangels ein, so kann er später grundsätzlich nicht mehr in Abrede stellen, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer vorgelegen habe. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, stehen dem Käufer sämtliche sekundären Mängelansprüche offen.