BGH: Voraussetzungen für die Aufspaltung einer sittenwidrigen Vertragsklausel
Der BGH hat mit Urteil vom 17.10.2008 - V ZR 14/08 -entschieden, dass die Aufspaltung einer sittenwidrigen Vertragsklausel in einen wirksamen und einen unwirksamen Teil (sog. quantitative Teilbarkeit) nur in Betracht kommt, wenn konkrete, über allgemeine Billigkeitserwägungen hinausgehende Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Aufspaltung dem entspricht, was die Parteien bei Kenntnis der Nichtigkeit ihrer Vereinbarung geregelt hätten.