R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
14.02.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung zwischen Schuldner und Grundpfandgläubiger vor Verfahrenseröffnung bindet Insolvenzverwalter nicht

Der BGH hat mit Urteil vom 13.1.2011 - IX ZR 53/09 - entschieden: Eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwischen dem Schuldner und einem Grundpfandgläubiger getroffene vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung bindet den Insolvenzverwalter auch dann nicht, wenn das Grundstück zugunsten dieses Gläubigers wertausschöpfend belastet ist.

stats