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Wirtschaftsrecht
26.06.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Vollstreckbarerklärung und behaupteter Prozessbetrug

Mit Beschluss vom 15.5.2014 – IX ZB 26/13 – hat der BGH entschieden: Die Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils gegen das der Beklagte im Erststaat rechtzeitig Einspruch eingelegt hat, kann nicht mit der Begrün-dung versagt werden, das verfahrenseinleitende Schriftstück sei dem Beklagten nicht so rechtzeitig und in einer Weise zugestellt worden, dass er sich verteidigen konnte. Ein behaupteter Prozessbetrug hindert die Vollstreckbarerklärung nicht, wenn gegen die Entscheidung des Erststaats ein Rechtsmittel eingelegt wurde, mit welchem der behauptete Verstoß beseitigt werden kann.

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