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Wirtschaftsrecht
21.03.2011
Wirtschaftsrecht
OLG München: Vollstreckbarerklärung eines im Inland nach den Regeln der ICC-Schiedsgerichtsordnung ergangenen Schiedsspruchs

Mit Beschluss vom 14.3.2011 - 34 Sch 8/10 - hat das OLG München entschieden: Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs begründet grundsätzlich keine Hinweispflicht und auch keinen Anspruch darauf, vorab die Rechtsauffassung des Gerichts kennen zu lernen. Eine (Schadens- ) Schätzung des Schiedsgerichts ist nicht schon deshalb eine - unzulässige - Billigkeitsentscheidung, weil die Voraussetzungen des dafür herangezogenen § 287 ZPO nicht erfüllt sind.

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