OLG München: Vollstreckbarerklärung eines im Inland nach den Regeln der ICC-Schiedsgerichtsordnung ergangenen Schiedsspruchs
Mit Beschluss vom 14.3.2011 - 34 Sch 8/10 - hat das OLG München entschieden: Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs begründet grundsätzlich keine Hinweispflicht und auch keinen Anspruch darauf, vorab die Rechtsauffassung des Gerichts kennen zu lernen. Eine (Schadens- ) Schätzung des Schiedsgerichts ist nicht schon deshalb eine - unzulässige - Billigkeitsentscheidung, weil die Voraussetzungen des dafür herangezogenen § 287 ZPO nicht erfüllt sind.