OLG München: Vollmacht an Aufsichtsratsmitglieder
Das OLG München hat mit Urteil vom 19.12.2012 - 7 U 1711/12 - entschieden: Bei einem Vertrag zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Vor-standsmitglied bedarf der Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrats besonderer Präzision. Ein Beschluss des Aufsichtsrats, in welchem einem Aufsichtsratsmitglied nur Vollmacht zum Vertragsabschluss mit dem Vorstandsmitglied zum Erwerb eines Gesellschaftsanteils erteilt wird, reicht dann nicht aus, wenn der Umfang der Verpflichtung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung noch nicht feststand.