BGH: Verzugsbegründende Verbindung von Fälligstellung und Mahnung
Der BGH hat mit Urteil vom 13.7.2010 - XI ZR 27/10 - entschieden: Der Gesetzeszweck von § 497 BGB a. F. gebietet keine Auslegung von § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB a. F. beziehungsweise § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB dahingehend, dass Fälligstellung und Mahnung nicht verzugsbegründend verbunden werden können.