BGH: Verzinsung von Geldbeträgen i. H. d. gesetzlichen Zinssatzes von 4 % nicht wahrscheinlich
Mit Urteil vom 24.4.2012 – XI ZR 360/11 – hat der BGH entschieden: Nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge kann nicht mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass sich ein zur Verfügung stehender Geldbetrag zumindest in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 4 % verzinst.