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Wirtschaftsrecht
12.12.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Verwertung von Doppelsicherheiten in der Insolvenz

Mit Urteil vom 1.12.2011 - IX ZR 11/11 - hat der BGH entschieden: Wird die am Gesellschaftsvermögen und am Vermögen eines Gesellschafters gesicherte Forderung eines Darlehensgläubigers nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft durch Verwertung der Gesellschaftssicherheit befriedigt, ist der Gesellschafter zur Erstattung des an den Gläubiger ausgekehrten Betrages zur Insolvenzmasse verpflichtet.

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