BGH: VerwendungdesBegriffs„diplomiert“– Diplomierte Trainerin
Der BGH hat mit Urteil vom 18.9.2013 – I ZR 65/12 - entschieden: Die Verwendung des Begriffs „diplomiert“ in einem Zusammenhang, in dem der angesprochene Verkehr an sich mit der Verwendung des Begriffs „Diplom“ oder abgekürzt „Dipl.“ rechnet, weist je nach den Umständen nicht auf das Vorliegen einer solchen Qualifikation, sondern im Gegenteil eher auf deren Fehlen hin.