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Wirtschaftsrecht
07.12.2009
Wirtschaftsrecht
OLG Düsseldorf: Verwender haftet für eingekaufte E-Mail-Adressen

Mit Urteil vom 3.11.2009 - I-20 U 137/09 - hat das OLG Düsseldorf entschieden: Wer E-Mail-Adressen von Dritten einkauft, darf sich bei deren Verwendung nicht auf die Zusicherung des Verkäufers verlassen, dass für diese Adressen die Einwilligung zum E-Mail-Marketing vorläge. Vielmehr müssen die Daten daraufhin von dem Käufer noch einmal selbst überprüft werden.

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