BGH: Verwaltungsrat vertritt Sparkasse auch gegenüber einzelnen Vorstandsmitgliedern
Der BGH hat mit Urteil vom 30.4.2019 – II ZR 317/17 - entschieden: Eine Sparkasse wird gegenüber einzelnen Vorstandsmitgliedern durch den Verwaltungsrat vertreten. Dies gilt auch für die Vertretung gegenüber einem ausgeschiedenen stellvertretenden Vorstandsmitglied, das lediglich dem Vorstand einer auf eine Sparkasse verschmolzenen früheren Sparkasse angehört hat.