BGH: Verurteilung wegen verbotener Veräußerung eines Insiderpapiers
Mit Beschluss vom 27.1.2010 – 5 StR 224/09 – hat der BGH die Verurteilung des Ex-Freenet-Chefs Spoerrwegen Insidergeschäften bestätigt. Das Gericht führte aus, dass bei verbotenen Insidergeschäften der hierdurch erzielte Sondervorteil das ErlangteimSinnedes§ 73Abs. 1S. 1StGBdarstellt.