BGH: Verurteilung wegen „Hausverlosung" im Internet rechtskräftig
Mit Beschluss vom 15.3.2011 - 1 StR 529/10 - hat der BGH den Veranstalter eines unerlaubten Glücksspiels im Internet, bei dem bei dem als Hauptpreis eine ihm gehörende Doppelhaushälfte verlost werden sollte, wegen Betrugs in 18.294 Fällen verurteilt. Um an der Verlosung teilnehmen zu können, mussten die Spielteilnehmer eine Teilnahmegebühr von 19 Euro entrichten und mehrere Quizfragen zutreffend beantworten. Auf seiner Internetseite hatte der Angeklagte u. a. versichert, dass es sich bei der Verlosung um ein „zulässiges Geschicklichkeitsspiel" handele, das nach den „rechtlichen Vorgaben" konzipiert sei. Tatsächlich war er von den zuständigen Behörden darauf hingewiesen worden, dass eine abschließende rechtliche Prüfung des von ihm geplanten Spiels aufgrund fehlender Unterlagen zwar noch nicht möglich sei, die Vermutung aber nahe liege, dass es sich hierbei um ein unerlaubtes Glücksspiel handeln dürfte. Dies entsprach im Wesentlichen einem Rechtsrat, den der Angeklagte zuvor auch von seinen Rechtsanwälten bekommen hatte. Insgesamt erlangte der Angeklagte durch das Gewinnspiel 404.833 Euro, wovon er nur einen geringen Betrag (4.833 Euro) an einige der Spielteilnehmer zurückzahlte. Den überwiegenden Teil des Geldes verbrauchte er für eigene Zwecke.