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Wirtschaftsrecht
07.04.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Vertretung einer AG in Prozess mit einem Vorstandsmitglied

Mit Urteil vom 16.2.2009 – II ZR 282/07 – hat der BGH entschieden: Eine Aktiengesellschaft wird in einem Prozess mit einem Vorstandsmitglied – auch nach dessen Ausscheiden – ausschließlich durch ihren Aufsichtsrat vertreten. Der Aufsichtsrat kann im Prozess – auf der Grundlage einer ausdrücklichen Beschlussfassung – die bisherige Prozessführung des Vorstands genehmigen. Die Genehmigung kann auch schlüssig erklärt werden. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-785-2 unterwww.betriebs-berater.de

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