OLG Düsseldorf : Vertretung einer – aufgelösten – GmbH & Co. KG in der Liquidation
Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 28.1.2016 – I-3 Wx 21/151 - entschieden: 1. Der Geschäftsführer der Komplementär GmbH einer – aufgelösten - GmbH & Co KG ist in der Phase der Liquidation der Gesellschaft zur alleinigen Vertretung nur berechtigt, wenn die GmbH durch Beschluss der Gesellschafter zur alleinigen Liquidatorin bestellt worden ist.
2. Der Nachweis der alleinigen Vertretungsberechtigung der – aufgelösten - GmbH & Co KG in der Liquidation durch den Geschäftsführer der Komplementär GmbH als Voraussetzung für die Vornahme einer Grundbucheintragung (hier: Übertragung noch bei der Gesellschaft vorhandenen Grundbesitzes auf die Kommanditistin) ist dem Grundbuchamt - soweit nicht offenkundig – durch die Vorlage eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses in der grundbuchrechtlich vorgeschriebenen Form einer öffentlichen Urkunde zu erbringen.
3. Der erforderliche Nachweis der Vertretungsberechtigung der Komplementär GmbH kann in Ansehung eines Beschlusses der Gesellschafter zur Auflösung der Gesellschaft mit der Folge des Erlöschens der Vertretungsberechtigung nicht durch Verweis auf die Eintragung der Komplementär GmbH im Handelsregister geführt werden.