BGH : Vertragshändlervertrag – unwirksamer Ausschluss des Ausgleichsanspruchs bei Tätigkeitsausübung im EWR
Der BGH hat mit Urteil vom 25.2.2016 - VII ZR 102/15 – entschieden: Ist deutsches Recht als Vertragsstatut eines Vertragshändlervertrags berufen, sind die Analogievoraussetzungen erfüllt, unter denen § 89b HGB nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 2015 - VII ZR 315/13, ZVertriebsR 2015, 122 Rn. 11) auf Vertragshändler entsprechend anzuwenden ist und hat der Vertragshändler seine Tätigkeit für den Hersteller oder Lieferanten nach dem Vertrag in einem anderen (ausländischen) Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen (ausländischen) Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auszuüben, kann der Ausgleichsanspruch entsprechend § 89b HGB nicht im Voraus ausgeschlossen werden.