BGH: Vertragsabschluss durch sog. Haustürsituation
Mit Urteil vom 22.5.2012 - II ZR 14/10 - hat der BGH entschieden: Der Annahme, der Verbraucher sei zum Abschluss eines Vertrages (hier: Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft) durch eine sog. Haustürsitua-tion nach § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB bestimmt worden, steht nicht entgegen, dass der Besuch des Vermittlers in der Privatwohnung des Verbrauchers aus Anlass eines kurze Zeit vorher bereits erklärten (hier: wegen Insolvenz der Gesellschaft gescheiterten) Beitritts des Verbrauchers zu einer anderen Anlagegesellschaft erfolgt ist, da es grundsätzlich auf den Anlass des Besuchs nicht ankommt.
Eine Klage auf Freistellung muss die Forderung, von der der Beklagte den Kläger freistellen soll, nach Grund und Höhe hinreichend bestimmt bezeichnen.